Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 14.02.1996 - 7 U 204/94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,15334) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1333
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 7 U 130/05
Wirksamkeitskontrolle für einen Managementvertrag mit einem Berufssportler
Außerdem hält der Beklagte mit Hinweis auf das Senatsurteil NJW-RR 1996, 1333 den Vertrag für sittenwidrig, weil der unerfahrene Beklagte 20 % seines Gehalts für undefinierte und unbestimmte Leistungen habe versprechen müssen.Der Senat hat bereits die Klausel, dass ein Fußballer berufliche Entscheidungen während einer längeren Laufzeit nur im Einvernehmen mit dem Berater treffen kann, als unzulässige Beschränkung seiner beruflichen Entscheidungsfreiheit angesehen, da der Berater keine besondere Sachkenntnis im Fußball hatte und daher den Spieler wiederum an sachkundige Vermittler weiter verweisen musste und die Laufzeit von etwas über fünf Jahren den Spieler unzumutbar in seinen eigenen Entscheidung einschränkte (NJW-RR 1996, 1333).
- OLG Koblenz, 06.02.2003 - 5 U 996/02
Arglisthaftung des Immobilienverkäufers für Feuchtigkeitsschaden
Da die Beklagte zu 1) - "Frau O. hielt sich mehr im Hintergrund" ( Zeugnis Klauser Bl. 220 GA ) - die gesamten Vertragsverhandlungen wissentlich durch ihren Ehemann auch für sich hat durchführen lassen, ist ihr sein Verhalten rechtlich zuzurechnen (BGH NJW-RR 1996, 1333).